
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten
nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst
und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich in Text-form vereinbart wurde.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene
Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „JETZT BUCHEN“ zustande.
§ 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum
Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die
Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.
§ 4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform
ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte
Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn
andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls:
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen
pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
§ 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der
Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder
sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies
einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die
Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäfts-bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
sind unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher
Gerichtsstand Stuttgart. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden
verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder
Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren
vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc.
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die
Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen Zu-stimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540
Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der
Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt,
sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
§ 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen
zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt
oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt
werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60%
des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen
niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gelten-den Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die
Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder
eine Anhebung der im Ver-trag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.
§ 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich
vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch
kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf
die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme
der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert
werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern
3.3, 4.4, 4.5 und 4.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer
Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel
berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder
ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2
Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgangenen
Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste
Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein
höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis
zuzüglich Ge-tränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei
einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt
ab dem Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in
Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste
Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein
höherer Anspruch entstanden ist.
§ 5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere
Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung
nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls
§ 6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf
Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels,
die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde
gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche
Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm
nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teil-nehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen
zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens
bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten
Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die
bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu
tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und
stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein
Verschulden.
§ 7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein
angemessener Bei-trag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen,
Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in
Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und
die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren
Überlassung frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des
Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu
Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr
verlangen.
8.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf
eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und
sonstiger Vor-schriften.
8.5 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung,
Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen
eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8.6 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder
gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf
Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von
dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte
Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und
behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen
Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits
eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen
sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und
Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine
angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
§ 10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die
durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0) © Hotelverband Deutschland
(IHA) e.V. Seite 9 Stand: Oktober 2021
§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
sind unwirksam.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist
ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am
Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn
sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren
vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.